Allgemeine Geschäftsbedingungen

Success Service Eisele

Unternehmensberatung

Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der Firma Success Service Eisele Unternehmensberater (Success Service Eisele) Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen dieser AGB sind nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

Inhalt des Auftrages

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die sonstigen Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in den schriftlichen Vereinbarungen Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.

Success Service Eisele kann zur Erfüllung seiner Aufgaben sachverständige Dritte hinzuziehen.

Der Kunde sichert zu, Success Service Eisele im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre aller zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen

Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere stellt er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentum

Die von Success Service Eisele angefertigten Ideen, Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt; sie dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von Success Service Eisele über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.

Die Rechte und das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von Success Service Eisele gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.

Geheimhaltung; Konkurrenzausschuss

Success Service Eisele verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Vertragsausführung bekannt geworden sind.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Beratungsvertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter von Success Service Eisele, die mit der Erarbeitung des Vertragsgegenstandes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

Vergütung

Soweit kein Festhonorar vereinbart ist, wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tagessätze von Success Service Eisele nach geleistetem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundene Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrtkosten gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Success Service Eisele. Die vereinbarten Preise und Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens binnen 10 Tage zahlbar. Eine Abrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten von Success Service Eisele werden gegen Nachweis gesondert vergütet. Dies gilt auch für die Anwendungen bei der Einschaltung von sachverständigen Dritten soweit dies vereinbart war.

Leistungserbringung

Die Leistung von Success Service Eisele ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistungen durch Success Service Eisele infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von Success Service Eisele nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Success Service Eisele berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten, die Leistung an einem neu zu vereinbaren- den Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen.

Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt: Bei Absagen bis 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin zur Aufnahme bzw. Durchführung

der Dienstleistung werden nur tatsächlich angefallene Fremdkosten in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin werden 50%, danach 100% des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt.

Haftung

Für einen auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführenden Schadenfall haftet Success Service Eisele nur für einen Betrag bis zur Höhe der Auftragssumme. Als Schadenfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, vertragsuntypische Schäden haftet Success Service Eisele auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer, so trägt er für diesen Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.

Wird Success Service Eisele aufgrund der Gestaltung und / oder Inhaltes des Arbeitsergebnisses von Dritten auf Unterlassung oder Schadenersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde Success Service Eisele von der Haftung frei.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Paderborn. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vertragsbezeichnung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: Mai 2013